Forschungsprojekt zu den Ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit veröffentlicht

Datum: 19.11.2018

ie rechtsprechende Gewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig rund 24.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Über ihre soziale und berufliche Herkunft, ihren Weg in die richterliche Funktion und die Ausübung ihrer Tätigkeit war bislang nur sehr wenig bekannt. Die letzte repräsentative Erhebung zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit liegt 40 Jahre zurück.

Diesem Mangel hat ein kürzlich erschienener Forschungsbericht abgeholfen. Im Frühjahr des Jahres 2018 führte das Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter Leitung von Prof. Dr. Armin Höland und Dipl.-Soz. Christina Buchwald eine Befragung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt durch. An der Befragung beteiligten sich rund 64 % aller angeschriebenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Dies ist für eine online-Befragung ein hervorragendes Ergebnis.

Aufgrund der Erhebung liegen nunmehr detaillierte Erkenntnisse darüber vor, wie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ihren Weg in das Amt nehmen, welche Auswahlmerkmale für die Berufung vorliegen, wie die ehrenamtlichen Richter die Interaktion in der Verhandlung und Beratung einschätzen und welche Einflüsse sie auf die Verfahrensabläufe und die Entscheidungen nehmen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wurden auch danach befragt, welche Veränderungswünsche sie gegenüber der Gerichtsverwaltung und den Berufsrichterinnen und –richtern haben. Insoweit wurde insbesondere eine Verbesserung des Fortbildungsangebots angegeben. Insgesamt belegen die Antworten, dass eine hohe Verbundenheit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht. Die Ergebnisse der Befragung ist ein Beleg dafür, dass die Mitwirkung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine herausragende Bedeutung hat.

Den Volltext des Forschungsberichts finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Mediensprecher des Landesarbeitsgerichtes, Ulrich Hensinger (Durchwahl: 0711-6685-404, E-Mail: pressestelle@lag.bwl.de)

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