Beschlussverfahren
Die im Beschlussverfahren zu entscheidenden Streitigkeiten fallen in der Praxis relativ selten an. Hauptsächlich handelt es sich um Streitigkeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz, z.B. über die Kosten und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats.
Das Beschlussverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der den Anforderungen einer Klageschrift entsprechen muss. Auch im Beschlussverfahren besteht kein Anwaltszwang. Noch mehr als im Urteilsverfahren empfiehlt sich jedoch eine rechtskundige Vertretung. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats hat nach § 40 Abs. 2 BetrVG regelmäßig der Arbeitgeber zu tragen.
Der Verfahrensablauf des Beschlussverfahrens gleicht im wesentlichen dem des Urteilsverfahrens; die Anberaumung eines Gütetermins steht im Ermessen des Gerichts. Wichtig ist, dass das Gericht den Sachverhalt – anders als Urteilsverfahren – von Amts wegen erforscht. Die Beteiligten haben hierbei aber mitzuwirken. Kommt eine gütliche Einigung der Parteien nicht zustande, so entscheidet das Gericht den Rechtsstreit durch Beschluss.
