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Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist zuständig für Klagen und Anträge aus den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt sowie aus den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden. Die eingehenden Verfahren werden den Kammern nach teilrollierenden System zugeteilt. Dies bedeutet, dass der überwiegende Teil der Eingänge den Kammern nach im einzelnen festgelegten Kriterien fest zugewiesen werden. Um eine gleichmäßige Belastung der Kammern zu erreichen, wird darüber hinaus ein kleinerer Teil der Eingänge je nach Auslastung der Kammern im rollierenden System zugeteilt.

Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

 

2012

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2012 (PDF, 49 KB)

Link öffnet neues Fenster Kurzfassung ab 01.01.2012 (PDF, 7 KB)

2011

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2011 (PDF, 49 KB)

Link öffnet neues Fenster Geschäftsverteilungsplan 2011 einschl. der 1.  Änderung (PDF, 49 KB)