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Hinweise zur Rechtsantragstelle

Was ist die Rechtsantragstelle ?
Bei jedem Arbeitsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Hierbei handelt es sich um Serviceangebot der Arbeitsgerichte zugunsten von Bürgern, die nicht in der Lage sind, selbständig Anträge bei Gericht formgerecht einzureichen, und die eine anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen.

Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle ?
Im Rahmen der Rechtsantragstelle nehmen Rechtspfleger Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf und leisten Ihnen hierbei Formulierungshilfe. Es ist – entgegen einer verbreiteten Annahme – aber nicht Aufgabe der Rechtsantragstelle, eine Rechtsberatung zu erteilen. Eine Rechtsberatung kann ausschließlich von Rechtsanwälten oder Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle ist kostenlos.

Wer kann sich an die Rechtsantragstelle wenden?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die Rechtsantragstelle wenden. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige, zum Beispiel Auszubildende, müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen. Auf Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse kommt es nicht an. Sie brauchen auch kein deutscher Staatsangehöriger zu sein. Allerdings verfügt die Rechtsantragstelle nicht über Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher.

Wann hat die Rechtsantragstelle geöffnet ?
Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle beim jeweiligen Arbeitsgericht.

Welche Unterlagen sind mitzubringen ?
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen - möglichst in Kopie - mit, die mit ihrem Anliegen in Verbindung stehen. Zu nennen sind z.B. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnung, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Überstundenaufstellung, Krankengeldbescheid. Wenn Sie Zahlungsansprüche erheben wollen, so führt es zu einer schnelleren Bearbeitung, wenn Sie ihre Forderungen – soweit Ihnen möglich – bereits auflisten.