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Hinweise für Studierende

Sie können beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht gemäß § 5 JAPro an einer praktischen Studienzeit teilnehmen.

Nähere Auskünfte über die Bewerbung, die Gestaltung der Ausbildung sowie über die Zuweisung erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart oder Karlsruhe.